Gegen Tennis-Olympiasieger Alexander Zverev beginnt nächste Woche in Berlin ein Prozess.
Ab 31. Mai sind vor dem Amtsgericht Tiergarten insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 19. Juli geplant, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Hintergrund ist ein Strafbefehl, den das Amtsgericht im Oktober 2023 gegen den Weltranglisten-Vierten verhängt hatte. Demnach soll Zverev eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5.000 Euro) wegen Körperverletzung zahlen. Der gebürtige Hamburger weist den Vorwurf jedoch zurück und hat Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess.
Die mutmaßlich Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie soll nach Gerichtsangaben direkt am ersten Prozesstag als Zeugin vernommen werden. Dem 27-Jährigen wird zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Zverev bestreitet dies.
Zverev muss nicht in Person erscheinen
Die Anwälte des Tennisspielers hatten im vergangenen Oktober anlässlich der Bekanntgabe des Gerichts mitgeteilt, die dem Strafbefehl zugrundeliegenden Behauptungen seien bereits durch ein Gutachten eines Berliner Rechtsmediziners widerlegt worden. Das Verfahren leide “unter schwersten Verfahrensverstößen”. Zverev werde dagegen mit “allen Mitteln” vorgehen, hieß es in einer Pressemitteilung der Zverev-Rechtsanwälte.
Parallel zum Prozessbeginn laufen in Paris die French Open, bei denen der Olympiasieger als einer der Titelfavoriten startet. Zverev muss nicht selbst in Berlin vor Gericht erscheinen. Da es um einen Strafbefehl geht, könne er sich durch einen Anwalt vertreten lassen, hieß es. “Sein persönliches Erscheinen wurde vom Gericht nicht angeordnet”, teilte eine Sprecherin mit. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
dpa
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