In einem Shop auf eBay hat Britta Lindholm-Ahrens ein Bobbycar entdeckt – ein Geschenk für ihr Enkelkind, für 36,99 Euro. Sie bezahlt und wenige Tage später ist das Bobbycar bei ihr. Soweit, so normal. Doch einige Wochen später erhält sie ein Schreiben von der Firma Thalia: Eine letzte außergerichtliche Mahnung. “Ich hatte nie was bei Thalia bestellt”, erzählt Lindholm-Ahrens, “da war ich mir sicher. Bei eBay ist mir gar nichts aufgefallen, es wirkte wirklich seriös, alles ganz normal.”
Britta Lindholm-Ahrens ist, wie viele andere Menschen zurzeit auch, Opfer einer neuen Masche von Internetbetrügern geworden. Dabei gründet der Betrüger auf den Plattformen Amazon und eBay einen Fakeshop und bietet dort einen Artikel an. Der Käufer bezahlt ihn, wobei er natürlich auch seine Daten angibt, zum Beispiel seine Adresse. Diese Daten missbraucht der Betrüger. Er bestellt damit den Artikel in einem echten Onlineshop, und zwar auf Rechnung. Das Produkt lässt er an den Käufer liefern.
Die Rechnung zahlt der Betrüger im Nachhinein natürlich nicht, er behält das Geld des Käufers. Geschädigt ist der seriöse Onlineshop – im Fall von Britta Lindholm-Ahrens Thalia. Deshalb schickte Thalia Wochen später Mahnungen an die Kundin.