Gewinne aus Aktien und ETFs? Die Steuer-Tipps solltet ihr kennen

Gewinne aus Aktien und ETFs? Die Steuer-Tipps solltet ihr kennen

Fabian Walter oder auch „Steuerfabi“ genannt, verrät drei Steuertipps für Kapitalanleger.
Lisa Kempke für Business Insider

  • Finanzblogger Fabian Walter gibt Steuer-Tipps für Anleger. Ganz wichtig sei es, den Freistellungsauftrag nutzen.
  •  Zudem können Investoren mit sehr geringem Einkommen eine Günstigerprüfung beantragen und so ebenfalls Geld sparen.
  • Bei einmaligen, hohen Einkünften kann ein Investitionsabzugsbetrag für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sinnvoll sein.

Aus Geld noch mehr Geld machen: Das ist in der Regel das Ziel von Kapitalanlegern. Dabei ist es aber für die Investoren immer ärgerlich, dass sie am Ende einen Teil des Geldes dem Finanzamt geben müssen. Denn: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Geldanlageprodukten sind ab einer bestimmten Höhe steuerpflichtig. Aus diesem Grund ist es wichtig, zu wissen, wie man Steuern sparen kann.

Die Kapitalertragsteuer liegt in Deutschland derzeit bei 25 Prozent. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Dabei wird die Kapitalertragsteuer, in der Regel als sogenannte Abgeltungssteuer von der Bank an das Finanzamt abgeführt und damit abgegolten.

Diese 3 Steuer-Tipps sollten Anleger kennen

Wer nun so wenig Geld wie möglich beim Finanzamt lassen will, sollte sich mit cleveren Tricks für die Steuer auseinandersetzen. Auf dem „Femance-Event“ in München verriet Finanzblogger Fabian Walter, auch bekannt als „Steuerfabi“, 30 Steuer-Tipps in 30 Minuten – darunter die folgenden drei Steuertipps für Anleger.

1. Freistellungsauftrag abgeben

Auf Kapitalerträge Steuern zahlen, müssen Investoren nur, wenn sie den Freibetrag für Kapitalerträge überschreiten. Dieser liegt seit 2023 bei 1000 Euro pro Jahr. „Damit zahlen Anleger bis 1000 Euro Kapitaleinkünfte pro Jahr keine Steuern. Wer über diesen Betrag kommt, also auf beispielsweise 1200 Euro, der muss für die 200 Euro die Kapitalertragsteuer abführen“, erklärt Walter.

Um sich den Freistellungsauftrag zu sichern, müssen Anleger bei der depotführenden Bank oder beim Neo Broker einen sogenannten Freistellungsauftrag abgeben. Andernfalls wird die Steuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

2. Bei geringem Einkommen eine Günstigerprüfung für die Steuer stellen

Wer nun einen sehr geringen Steuersatz hat und unter dem Grundfreibetrag, von 11.604 Euro fällt, kann eine Günstigerprüfung stellen. Was ist der Grundfreibetrag? Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Zu versteuerndes Einkommen, das darunter liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen.

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„In der Steuererklärung gibt es den Reiter ,Anlage KAP‘. Dort tragt ihr eure Kapitaleinkünfte ein. Wenn ihr oben rechts dann ein Häkchen bei der Günstigerprüfung setzt und euer Steuersatz unter 25 Prozent – also unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer – ist, dann bekommt ihr die gezahlte Abgeltungsteuer wieder komplett zurück“, erklärt Walter.

Anleger, die unter dem Grundfreibetrag liegen, können auch eine sogenannte NV-Bescheinigung (Nicht-Veranlagungsbescheinigung) beim Finanzamt beantragen und somit Steuern sparen. „Wer diese meist zwei Jahre gültige Bescheinigung bekommt, kann sie bei der Bank einreichen und es wird gar keine Kapitalertragsteuer abgezogen“, so Walter.

3. Bei einmaligen hohen Einkünften Investitionsabzugsbetrag bilden

Bezieht jemand nun in einem Jahr außerplanmäßig besonders hohe Einkünfte, kann er ebenfalls Steuern sparen – durch das Bilden eines Investitionsabzugsbetrags. Dabei warnt der Steuerprofi jedoch vorab: „Das sollten Steuerzahler wirklich nur machen, wenn sie in einem Jahr extrem hohe Einkünfte hatten.“

Was ist der Investitionsabzugsbetrag? „Steuerzahler können einen Investitionsabzugsbetrag bilden für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“, erläutert Walter. Dabei handelt es sich beispielsweise um Investitionen wie: Photovoltaikanlagen (über 30 Kilowatt Peak) oder auch ein Tiny House – zumindest, wenn es beweglich ist und Räder hat. Steuerzahler können dann für die genannten Investitionen im Folgejahr einen Investitionsabzugsbetrag bilden.

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An einem Beispiel erklärt: „Nehmen wir an, eine Person hat statt 50.000 Euro Einkünfte im Jahr auf einmal 150.000 Euro wegen einer Abfindung erhalten. Sie möchte dann vielleicht nicht so viele Steuern abführen. Daher bildet sie jetzt einen Investitionsabzugsbetrag auf künftige Anschaffungen im Folgejahr, wenn sie sich beispielsweise an einem Photovoltaikanlagenpark beteiligen will. Dann könnte diese Person einen Investitionsabzugsbetrag bilden, von maximal 200.000 Euro. Nehmen wir an, diese Person bildet diesen für 100.000 Euro, dann drückt es die Einkünfte von 150.000 Euro auf 50.000 Euro und sie zahlt weniger Steuern“, rechnet Walter vor.

Anleger sollten aber beachten, dass sie diesen Tipp nur anwenden sollten, wenn sie dieses Investment auch tätigen möchten. „Wer innerhalb von drei Jahren nach Bildung des Investitionsabzugsbetrages nicht investiert hat, muss rückwirkend die Steuern abführen, inklusive Zinsen“, warnt Walter.


Disclaimer: Aktien, Immobilien und andere Investments sind grundsätzlich mit Risiko verbunden. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Die veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten. Sie ersetzen auch nicht eine fachliche Beratung.

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