Mindestgeschwindigkeit steigt auf 15 Mbit/s
An dieser Stelle setzt das im Volksmund als “Recht auf schnelles Internet” bezeichnete Gesetz an. Während es momentan noch ausreicht, wenn Netzanbieter 10 MBit/s zur Verfügung stellen, soll der neue Mindestwert bei 15 MBit/s pro Sekunde liegen. Langsamere Tarife dürfen zwar theoretisch im Portfolio bleiben, doch es muss für jeden Haushalt möglich sein, besagte 15 MBit/s zu erhalten. Offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur zufolge beträfe das 2,2 Millionen Haushalte in schlecht ausgebauten Gebieten Deutschland. Lediglich 400.000 Haushalte schaffen, Schätzungen zufolge, übrigens auch die momentanen Werte nicht.
Verstöße gegen die seit 2021 gelten Bestimmung lassen sich über ein Formular übermitteln. Sollte der Internet-Anbieter nach direkter Nachfrage sowie Beschwerde an die Bundesnetzagentur nicht reagieren bzw. keine Anstalten machen, die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit zu bieten, drohen ihm Sanktionen. Untersagt ist, sich den Ausbau durch Wucherpreise bezahlen zu lassen. Bis zur Verabschiedung und Umsetzung der verschärften Regeln werden noch einige Monate vergehen, allerdings dürfte das Recht auf schnelles Internet spätestens ab Januar 2025 für 15 Mbit/s und mehr sorgen. Für den Upload gibt es ebenfalls neue Vorgaben, statt 1,7 müssen es fortan 5 MBit/s sein.