Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld als Nachfolger vom Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Seither ist es ein Streitfall zwischen der Ampel-Koalition und der Union-geführten Opposition. Umso mehr, da zum 1. Juli 2023 die Regelsätze noch einmal erhöht wurden. Im Jahr 2024 gab es einen weiteren Sprung. Neben dem vor allem diskutierten Regelsatz besteht das Bürgergeld auch aus Mehrbedarfen.
Rund 5,5 Millionen Bürger sollen Bürgergeld beziehen. Von ihnen sind aber längst nicht alle arbeitslos. Denn in Deutschland gibt es auch zahlreiche Erwerbstätige, die von ihrem Einkommen durch Arbeit nicht leben können. Und entsprechend auf zusätzliche Unterstützung vom Staat angewiesen sind.
Wie sehen die Regeln aus, wenn jemand trotz eines Jobs sein Einkommen noch durch den Bezug von Bürgergeld aufstocken muss?
Bürgergeld: Wer kann sein Einkommen aufstocken?
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt zur Frage der Aufstocker, dass sowohl Angestellte als auch Selbständige ein Anrecht auf Bürgergeld haben können. Die Leistung muss dabei wie bei allen Bürgergeld-Beziehern beim Jobcenter beantragt werden.
Weiter heißt es, auch sogenannte vorrangige Leistungen müssten beantragt werden, wenn Anspruch darauf besteht. Zudem betont die Bundesagentur für Arbeit: “Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen.” Hier wird dann von einem Ergänzungsbetrag gesprochen.
Bürgergeld: Wovon hängt die Höhe des Ergänzungsbetrags ab?
Bei der Frage nach der Höhe des Ergänzungsbetrags nennt die Bundesagentur für Arbeit als Faktoren das Einkommen und Vermögen sowie den Bedarf. Letzteres meint den Betrag, der dem Leistungsempfänger sowie dessen Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Er setzt sich zusammen aus einem festen Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Vom Bedarf wird dann das Einkommen abgezogen. Hier gibt es allerdings einen sogenannten Frei- oder Absetzungsbetrag, der nicht berücksichtigt wird. Dieser wiederum hängt unter anderem vom Bruttoverdienst und den Beiträgen zur Sozialversicherung ab. Ausgezahlt wird dann die verbleibende Summe, bei der vom Ergänzungsbetrag gesprochen wird.
Bürgergeld: Wie viel darf man hinzuverdienen?
Es lässt sich also kein pauschaler Betrag nennen, bis zu dem Erwerbstätige mit Bürgergeld ihr Einkommen aufstocken können. Denn neben dem Verdienst spielen eben noch andere Faktoren eine Rolle.
Interessant ist aber, worauf die Bundesregierung hinweist: Mit der Anpassung des Bürgergelds zum 1. Juli 2023 wurden auch die Freibeträge erhöht. Sie steigen bei einem Verdienst zwischen 520 und 1000 Euro von 20 auf 30 Prozent. Fast ein Drittel des Einkommens bleibt also in diesem Fall bei der Berechnung des Ergänzungsbetrags unberücksichtigt. Laut der Politik steigt der Freibetrag um bis zu 48 Euro.
Für Schüler und Studenten gilt, dass sich ihre Freibeträge für ihr Einkommen bis zur Grenze von 520 Euro erhöhen. Auch Auszubildende dürfen sich demnach über höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung freuen.