Die Forderung nach einer weiteren deutlichen Erhöhung des Mindestlohnes auf 14 oder 15 Euro wird oft mit einer EU-Mindestlohnrichtlinie begründet. Sie nennt ein Wert von 60 Prozent des Medianlohns als Orientierung für den Mindestlohn. Gewerkschaften, Kanzler Olaf Scholz und SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil leiten daraus eine Verpflichtung zu 14 Euro Mindestlohn per Gesetz ab.
14 Euro Mindestlohn: Jeder zweite Betrieb betroffen
Das IAB fragte die Betriebe, welche Beschäftigungsentwicklung sie in den zwölf Monaten nach einer etwaigen Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro erwarten würden. Insgesamt gehen rund 19 Prozent dann von einem Abbau von Arbeitsplätzen aus. Etwa ein Prozent erwartet eine Zunahme der Beschäftigung, 80 Prozent erwartet keine Änderung.
Je größer der bisherige Abstand zum geplanten neuen Mindestlohn ist, desto eher gehen Betriebe davon aus, dass eine Erhöhung auf 14 Euro zu einer Abnahme der Beschäftigung führen würde. Bei Betrieben, deren unterste Lohngruppen derzeit den Mindestlohn von 12,41 verdienen, erwartet fast jeder dritte Betrieb einen Beschäftigungsrückgang. Betrieben, deren unterste Verdienstgruppen schon heute mehr als zwei Euro über dem Mindestlohn verdient, sind es 6,5 Prozent.
Das IAB macht einige Einschränkungen. Bei einer Stichprobe von 1.322 befragten Betrieben gebe es bei den Ergebnissen eine gewisse Unsicherheit. Sie stellten die Einschätzung der befragten Betriebe dar und berücksichtigen nicht mögliche betriebliche Anpassungen. Unklar seien auch langfristige Effekte. „Allerdings zeichnet sich ab, dass eine weitere Erhöhung des Mindestlohns zumindest kurzfristig deutliche Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Beschäftigungserwartungen der Betriebe in Deutschland haben würde.“
Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/14-euro-mindestlohn-rund-ein-fuenftel-der-betriebe-erwartet-einen-beschaeftigungsrueckgang/