Im Rahmen des Editorials gehen wir auf den Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen ein. Die Verbesserung der Transparenz für Anleger soll u.a. erreicht werden durch eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer des Wertpapier- und des Vermögensanlagen-Informationsblatts auf zwölf Monate, die Verlängerung der Veröffentlichungsdauer von Verkaufsprospekten, Nachträgen und Wertpapier- und Vermögensanlagen-Informationsblättern sowie die Verlängerung der Widerrufsfrist für Anleger bei Nachträgen.
Im Regulatory Update berichten wir u.a. über
- die Entwürfe der EU-Kommission für Durchführungsverordnungen und delegierte Verordnungen im Hinblick auf Standardvorlagen für das Informationsregister, für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle und erheblicher Cyberbedrohungen nach DORA,
- Konsultationen und Berichte über die Offenlegung nach Titel II und III Teil 8 CRR für Institute, bei denen es sich nicht um kleine und komplexe Institute handelt, bzw. über den Umfang der freiwilligen Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der SFDR,
- den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des deutschen Fondmarktes (Fondsmarktstärkungsgesetz).
Für den Versicherungsbereich greifen wir u.a. die fünf Konsultationspapiere zu Entwürfen von RTS zur Ergänzung der Solvency II zum Liquiditätsrisikomanagement, zu außergewöhnlichen sektorumfassenden Schocks, zu unter dominierendem Einfluss stehenden Unternehmen, zur Aufsicht grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten sowie zu Szenarien zur Ermittlung des besten Schätzwerts von Lebensversicherungsverpflichtungen auf.
In unserem Beitrag gehen wir näher auf die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung und neuen Berichtspflichten zum Regierungsentwurf des CSRD-UmsG ein.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre der aktuellen FSNews.
Ihre
Wilhelm Wolfgarten Ines Hofmann