- In Deutschland wurden 2023 steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro verzeichnet, fast 20 Prozent mehr als 2022.
- Schenkungen stiegen dabei stärker als Erbschaften, insbesondere durch höhere Werte von übertragenen Betriebsvermögen.
- Die festgesetzten Erbschafts- und Schenkungssteuern nahmen zwar auch zu, aber deutlich langsamer als die vererbten und geschenkten Vermögen.
In Deutschland wurde im vergangenen Jahr so viel Vermögen vererbt oder verschenkt wie nie zuvor. Allein bei den Finanzverwaltungen wurden Erbschaften und Schenkungen im Wert von 121,5 Milliarden Euro erfasst. Das waren fast 20 Prozent mehr als 2022, teilte das Statistische Bundesamt mit. Hinter dem Zuwachs stehen vor allem höhere Werte von übertragenen Betriebsvermögen. Schenkungen nahmen stärker zu als Erbschaften.
Hinzu kommen noch die Erbschaften und Schenkungen innerhalb der steuerlichen Freibeträge, die von dieser Statistik nicht erfasst wurden. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich Vermögen im Volumen von rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Freibeträge oder Steuerbefreiungen gelten neben kleineren Erbschaften zum Beispiel für selbst genutzten Wohnraum oder Betriebsvermögen, wenn Arbeitsplätze erhalten werden.
Die steuerlich wirksamen Vermögensübertragungen überstiegen damit auch den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2021. Die Entwicklung des gesamten Aufkommens, sowie der Erbschaften und Schenkungen zeigt die folgende Grafik.
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Auch die festgesetzten Erbschafts- und Schenkungssteuern nahmen zu, allerdings langsamer als die übertragenen Vermögen selbst. Die Steuern stiegen 2023 um rund vier Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei ging das Aufkommen der Erbschaftsteuer sogar um 4,5 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro zurück. Dagegen erhöhte sich die Schenkungssteuer um fast 25 Prozent auf 4,1 Milliarden Euro.
Erbschaften: Mehr übertragenes Betriebsvermögen
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhe besonders auf dem deutlichen Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro. Dies waren 81,3 Prozent mehr als im Vorjahr, teilten die Statistiker mit. Dahinter standen wiederum besonders hohe Veranlagungen großer Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro. Das Volumen dieser sogenannten Großerwerbe stieg von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache. Nachdem 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021.
Neben Betriebsvermögen wurden 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften im Wert von 10,3 Milliarden Euro (plus 19,5 Prozent) und Grundvermögen im Wert von 45,6 Milliarden Euro (plus 18 Prozent) steuerlich veranlagt. Das übrige Vermögen wie Bankguthaben oder Wertpapiere stieg um rund sieben Prozent auf 37,2 Milliarden Euro. Unverändert blieb dagegen das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen mit rund 1,5 Milliarden Euro.
Boom bei Schenkungen, Wachstum bei Erbschaften
Besonders stark wuchsen die Vermögensübertragungen durch Schenkungen. Ihr Wert nahm um rund 45 Prozent auf 60,3 Milliarden Euro zu. Auch hier spielte die Übertragung von Betriebsvermögen zu Lebzeiten des Erblassers eine große Rolle. Das Volumen verdoppelte sich auf fast 25 Milliarden Euro. Die großen Fälle eines geschenkten Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro vervierfachte sich sogar auf 15,7 Milliarden Euro.
Die steuerlich berücksichtigten Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023zum Vorjahr nur um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen übertragen. Das geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich auf 5,0 Milliarden Euro.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. Die dargestellten Werte fließen erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu.